Terms and conditions
of MEYTEC GmbH Informationssysteme (in German)
Stand: 14.11.2005 |
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§ 1 Allgemeines
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an; es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich dieser Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Leistung unsererseits vorbehaltlos erfolgt.
- Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und uns, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebote
- Unsere Angebote, insbesondere die Angaben im Internet, sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Anfrage des Auftraggebers per eMail oder per Telefax schriftlich bestätigt haben. Unsere Angaben zur Leistungsbeschreibung sind nur dann maßgeblich, wenn sie in dem Vertragstext ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Lieferungen und Leistungen
- Die von uns angegebenen Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Verbindliche Zusagen setzen unsere richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung voraus. Ebenso ausschlaggebend hierfür sind der rechtzeitige Eingang von dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Lieferungen von Unterlagen, Genehmigungen oder Einhaltung vereinbarter Zahlungen und sonstige Verpflichtungen. Teillieferungen und Teilleistungen sind möglich.
- Bei Anwendung von § 326 BGB muss der Auftraggeber eine weitere Nachfrist von drei Wochen einräumen. Der Auftraggeber hat das Recht entsprechend der gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, wenn der Leistungsverzug von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Wird uns in Fällen höherer Gewalt, bei Streik oder Aussperrung, die Erfüllung unserer Vertragsverpflichtungen unmöglich oder wesentlich erschwert, so haben die Vertragspartner die Vertragstermine angemessen anzupassen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns zustehen. Fälle höherer Gewalt sind Mobilmachung, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Überschwemmung, außergewöhnliche Witterungseinflüsse und sonstige Naturereignisse.
- Vor-Ort-Service für ein Jahr mit der Reaktionszeit 24 Stunden am nächsten Arbeitstag (Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr). Die Reparatur wird innerhalb von drei Arbeitstagen erledigt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Bis dahin ist der Auftraggeber nicht berechtigt, unsere Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu überlassen. Wird unsere Ware vom Auftraggeber weiterverkauft, tritt er die hieraus entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden an uns ab.
§ 5 Gefahrenübergang und Versand von Ware
- Verlangt der Auftraggeber die Versendung der verkauften Sache an einen anderen Ort als den unter § 10 angegebenen Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald wir die Sache einem Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben haben. Auf schriftlichen Wunsch des Empfängers kann auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Zusatzkosten (Versand, Verpackung).
- Die von uns veröffentlichten Preise sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
- Material wird zu unserem Listenpreis berechnet, der zum Zeitpunkt der Leistung gültig ist.
- Leistungen vor Ort einschließlich vom Kunden zu vertretene Wartezeiten werden nach Stundennachweis berechnet, zzgl. einer Anfahrtpauschale. Angefangene halbe Stunden werden auf Halbstunden aufgerundet.
- Leistungen über Fernwartung werden je nach Umfang pauschal berechnet.
- Alle zu zahlende Entgelte sind sofort und ohne Abzug nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen von der Begleichung des offenen Rechnungsbetrages abhängig zu machen.
- Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn sie sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
- Bei einem Auftragsvolumen ab Euro 5.000,00 sind wir berechtigt vom Kaufpreis jeweils 1/3 nach der Auftragsbestätigung, 1/3 nach der Warenlieferung und 1/3 nach Auftragsdurchführung zu verlangen. Alle Zahlungen sind unmittelbar ohne Abzug nach Rechnungsstellung zahlbar.
- Bei eintretendem Zahlungsverzugs sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§ 7 Gewährleistung
- Gewährleistungsansprüche bestehen innerhalb von 6 Monaten beim Kauf eines Gegenstandes ab Datum der Übergabe, bei Werkleistungen ab Abnahme der vertragsgemäßen Leistung. Die Abnahme hat unmittelbar nach Fertigstellung durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten zu erfolgen.
- Zur Mängelbehebung wird uns zunächst ein Anspruch auf Nachbesserung zugestanden. Dazu hat uns der Auftraggeber unverzüglich Gelegenheit und ausreichend Zeit zu gewähren. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann und weitere Nachbesserungsversuche für den Auftraggeber nicht zumutbar sind, kann Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) verlangt werden.
- Ein Gewährleistungsrecht besteht nur dann, wenn der Mangel bereits bei Übergabe der Ware an den Auftraggeber vorgelegen hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob er zu diesem Zeitpunkt erkennbar war oder nicht.
§ 8 Haftung
- Unsere Haftung gegenüber dem Auftraggeber wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
- Die vollständige Anschrift und weitere mit dem Vertragsverhältnis in Verbindung stehenden Angaben zum Auftraggeber werden für unseren Bedarf maschinell verarbeitet und gespeichert.
- Fernwartung an technischen Einrichtungen des Auftraggebers werden nur nach dessen Einverständnis bzw. nach seiner individuellen Freigabe durchgeführt.
- Eine vertrauliche Behandlung der Daten wird zugesichert.
§ 10 Sonstiges
- Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzt, die dem angestrebten, vertraglichen Zweck möglichst nahe kommt.
- Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Frankfurt/Oder. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
- Erfüllungsort ist Werneuchen OT Seefeld.









